Scheidungs- und Erbrecht

Scheidung  Zugewinn Erbrecht

Scheidung

Die Trennung der Ehepartner ist maßgebend für das sogenannte Trennungsjahr, denn erst nach dessen Ablauf ist die Scheidung möglich. Allerdings ist die Trennung auch maßgeblich für die steuerlichen Änderungen, Sorgerechts- und Unterhaltsfragen.

Versorgungsausgleich

Während der Ehe werden unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften der Ehepartner erworben. Das Familiengericht hat von Amts wegen die jeweiligen Anwartschaften zu ermitteln und zu bewerten und somit ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen. Das Verfahren muss aber nicht durchgeführt werden, wenn der Versorgungsausgleich wirksam ausgeschlossen wird oder der Ausgleich geringfügig wäre.

Zugewinn

Das Vermögen, dass die Eheleute in der Ehe erworben haben ist bei Scheidung sinnvoller Weise aufzuteilen.

Hier wird – verkürzt gesagt – das Vermögen jedes einzelnen Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung mit dem Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes verglichen und der jeweilige „Gewinn“ ermittelt. Der Zugewinn sollte dann so aufgeteilt werden, dass bei jedem Ehegatten der Zugewinn gleich hoch ist.

Ist diesem Bereich gibt es allerdings derartig viele Besonderheiten, dass anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen ist.

Erbrecht

Im Erbrecht berate und vertrete ich Sie in den Bereichen Erbschaft, Testament, Erbvertrag, Schenkung, Erbschaftsteuer, Pflichtteil, Enterbung, Vereinbarungen nichtehelicher und gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.